OdA Gesundheit und Soziales Graubünden

Newsletter 1/2025

Unterstützungsbeiträge für Pflege-Studierende

Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative richtet der Kanton Graubünden an Studierende HF und FH Pflege Unterstützungsbeiträge aus. Studierende, die folgende Kriterien erfüllen, sollten ein Gesuch einreichen:

  • sie befinden sich in einem Bildungsgang Pflege HF oder in einem Studiengang Pflege FH;
  • sie haben das 23. Altersjahr vollendet (ihr 23. Geburtstag liegt hinter ihnen) oder sie haben elterliche Unterhaltspflichten zu erfüllen (sie sorgen für mindestens ein Kind);
  • sie haben ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Graubünden oder einen Anknüpfungspunkt im Kanton Graubünden;
  • sie verdienen aktuell weniger als die Branchenempfehlung: Mindestlöhne für Studierende HF Pflege in Graubünden (für Personen mit elterlicher Unterhaltspflicht ist dies unabhängig von der verlinkten Branchenempfehlung möglich).

Die Studierenden des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales (BGS) wurden direkt darauf aufmerksam gemacht. Wir bitten Ausbildungsbetriebe von FH Pflege-Studierenden und HF Pflege-Studierenden an ausserkantonalen Schulen, diese explizit auf die Antragsmöglichkeit hinzuweisen.

Unterstützungsbeiträge können rückwirkend für das Herbstsemester 2024 beantragt werden. Dafür unbedingt die Eingabefrist, 15. März 2025, beachten! 

Zum «Wichtigsten in Kürze» und zum Gesuchsformular: Link